Wie seit langem bekannt, besteht auch für das ärztliche Personal im Rettungsdienst eine Verpflichtung zum Nachweis von notfallmedizinischer Fortbildung.
In 6 Monaten zum 31.03.2020 ist eine erneute Überprüfung notwendig. Ab dem 01.04.2020 dürfen nur Ärztinnen und Ärzte im Rettungsdienst eingesetzt werden, die einen Nachweis der Fortbildungspflicht gegenüber der ärztlichen Leitung Rettungsdienst erbracht haben.
Um den Aufwand so gering wie möglich zu halten habe ich mit den Notarztstandorten die beiliegende Verfahrensanweisung besprochen.
Ich bitte um Beachtung. Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
marc.zellerhoff@rhein-kreis-neuss.de