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Maßnahmen nach §4 Abs.2/2c NotSanG im Rhein-Kreis Neuss

Die Übertragung von Maßnahmen zur Behandlung von Patienten gemäß NotSanG §4 Abs. 2/ 2c erfolgt im Rhein-Kreis Neuss auf Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter mit einem im aktuellen Zeitraum gültigen Zertifikat EVM Rhein-Kreis Neuss auf Level NotSan. In der Übergangsphase bis zum definitiven Einsatz von NotSan auf den Rettungsmitteln ändert sich die Disposition der Leitstelle nicht. Im Rahmen der Einführungsphase können die folgenden Maßnahmen eigenverantwortlich durchgeführt werden.

• Anlage eines peripher venösen Zugangs und Gabe einer Vollelektrolytlösung

• Behandlung einer Bronchoobstruktion mit Salbutamol, Atrovent und Prednisolon

• Behandlung einer auf Fremdhilfe angewiesene Hypoglykämie mit Glukose oder Glucagon

VA ÄLRD 2c Maßnahmen im RD RKN 2020

Hypoglykämie_2c

Bronchoobstruktion_2c