Mit dem nun vorliegenden Erlass des MAGS NRW treten die SAA und BPR 2021/22 die Nachfolge der aktuellen Version als verbindliche Grundlage für die Ausbildung der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in NRW an.
Neben zahlreichen redaktionellen Änderungen, wurden über 100 Eingaben von Nutzern über die Homepage des LV ÄLRD in NRW diskutiert und eingearbeitet. Die Rettungsdienstschulen und die kommunalen Spitzenverbände in NRW haben in mehreren Workshops wichtigen Input zur Verbesserung beigetragen.