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Umgang mit der Testpflicht nach IfSG

Die Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes hat im Rettungsdienst deutlich Fragen aufgeworfen. Vorbehaltlich der Rückmeldung des zuständigen Regierung, resp. einer Anpassung durch den Gesetzgeber tragen die folgenden Punkte zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft im Rettungsdienst und erweiterten Rettungsdienst im Rhein-Kreis Neuss bei.

Info ÄLRD Umgang IfsG 28b im Rettungsdienst