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COVID-19 Warnhinweis

Da bei der Verneblung von Medikamenten, der NIV / CPAP-Therapie Aerosol entsteht, finden sich jetzt die entsprechenden Warnhinweise in den Flussdiagrammen. In allen Fällen muss dann die Indikation besonders streng gestellt werden. Die Warnung gilt im Prinzip auch für das Atemwegsmanagement (endobronchiales Absaugen, EGA, manuelle Beatmung, endotracheale Intubation) – hier findet sich noch kein Warnhinweis in den BPR / SAA.

16BronchoobstruktionSARSCoV

17SAA#5_nichtinvasivesCPAPSARSCoV

24.1MedikVorlastsenkungSARSCoV

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SARS-CoV-2 Pandemie

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die kommenden Wochen, wahrscheinlich sogar Monate werden für uns alle eine ganz besondere und beängstigende Herausforderung werden. Wir sorgen uns um unsere Gesundheit, die Gesundheit unserer Familie und Freunde und wir erleben einen Wandel unserer Lebensumstände, den wir uns so vorher nicht vorstellen konnten oder wollten. 

Lieb gewordene Gewohnheiten, Sicherheiten und unsere Pläne werden über den Haufen geworfen. Neben den privaten Sorgen, Befürchtungen und neuen Alltagsaufgaben haben wir alle eine zur Zeit besonders schwere berufliche Situation – wir müssen die rettungsdienstliche Versorgung der Bevölkerung sicherstellen. Dabei setzen wir uns und und mittelbar auch unsere Angehörigen einer erhöhten Infektionsgefahr aus. Neben der physischen Bedrohung durch das Virus wird auch die emotionale und psychische Belastung zunehmen. Wir werden Erfahrungen machen, die uns verändern werden. Achtet auf Euch, nutzt die Möglichkeiten zum Austausch mit geeigneten Gesprächspartnern, achtet auf Eure Kolleginnen und Kollegen.

Wir werden auch an den Einsatzstellen unser gewohntes Arbeiten überdenken und neu strukturieren müssen. Nehmt Euch die erforderliche Zeit – die allerwenigsten Notfälle verlangen eine sekundenschnelle Intervention – in aller Ruhe und mit der notwendigen Deutlichkeit die ersten Anamnesefragen zu den COVID-Symptomen zu stellen und Euer weiteres Vorgehen darauf abzustimmen. Nehmt Euch, wenn es notwendig ist, die Zeit Eure PSA ordentlich anzulegen, kontrolliert Euch gegenseitig. Beachtet aber bitte auch, dass wir auf nicht absehbare Zeit Schwierigkeiten bei der Beschaffung der PSA haben werden – ein rationaler Umgang damit sichert unseren Schutz und unsere Einsatzfähigkeit. Schont auch die personellen Ressourcen, minimiert – wenn vertretbar – die Anzahl der Kontaktpersonen.

Wenn Ihr Ideen, Vorschläge oder Konzepte zur Einsatzabwicklung unter den aktuellen Rahmenbedingungen habt, dann zögert bitte nicht, uns anzusprechen. Vieles muss neu gedacht und organisiert werden. Was aber heute richtig erscheint, kann schon in zwei Wochen überholt sein. Wir sind auf Eure Erfahrungen, Euer Feedback und Eure Vorschläge angewiesen.

Habt Verständnis für die Ängste der Bevölkerung, habt Verständnis für den Druck unter dem im besonderen das Personal in den Notaufnahmen und Intensivstationen arbeitet. Dieser Druck wird sich manchmal in ungerechtfertigten Vorwürfen und unnötigen Reibereien äußern – versucht das von Euch abperlen zu lassen. Wir haben aber auch Verständnis für Eure Situation und werden alles versuchen, zusätzlichen und unnötigen Stress von unseren Einsatzkräften fern zu halten.

Einige Kollegen haben in den letzten Tagen ihre Besorgnis geäußert, dass sie mit den nun ausfallenden Fortbildungen Schwierigkeiten haben werden, die zum Ende des Jahres geforderten 30 Stunden nachzuweisen. Dies sind außergewöhnliche Zeiten und sie verlangen von allen Flexibilität und gesunden Pragmatismus. Entweder wir werden hier eine gute Lösung für die Rettungsdienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter im Rhein-Kreis Neuss entwickeln, oder es wird eine landeseinheitliche Lösung geben, so wie gerade in Baden-Württemberg zu sehen. 

Die Lage ist sehr dynamisch, achtet auch auf Informationen zum rettungsdienstlichen Prozedere auf dieser Webseite. Passt auf Euch auf, bleibt gesund – gemeinsam werden wir mit Flexibilität, Engagement, Courage, kühlem Kopf und Professionalität die Krise meistern.

Marc Zellerhoff      

Jürgen Graw

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Maßnahmen nach §4 Abs.2/2c NotSanG im Rhein-Kreis Neuss

Die Übertragung von Maßnahmen zur Behandlung von Patienten gemäß NotSanG §4 Abs. 2/ 2c erfolgt im Rhein-Kreis Neuss auf Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter mit einem im aktuellen Zeitraum gültigen Zertifikat EVM Rhein-Kreis Neuss auf Level NotSan. In der Übergangsphase bis zum definitiven Einsatz von NotSan auf den Rettungsmitteln ändert sich die Disposition der Leitstelle nicht. Im Rahmen der Einführungsphase können die folgenden Maßnahmen eigenverantwortlich durchgeführt werden.

• Anlage eines peripher venösen Zugangs und Gabe einer Vollelektrolytlösung

• Behandlung einer Bronchoobstruktion mit Salbutamol, Atrovent und Prednisolon

• Behandlung einer auf Fremdhilfe angewiesene Hypoglykämie mit Glukose oder Glucagon

VA ÄLRD 2c Maßnahmen im RD RKN 2020

Hypoglykämie_2c

Bronchoobstruktion_2c