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Gemeinsame Checklisten Rettungsdienst 2.0

Die neue Version der Gemeinsamen Checklisten Rettungsdienst, die jetzt auch von den Kolleginnen und Kollegen im Kreis Heinsberg und in der Stadt Aachen genutzt wird, ist gedruckt und wird in den nächsten Tagen und Wochen verteilt. Die Ausgabe 2.0 ersetzt die bisherige Fassung. Die Dosierungen der Medikamente sind aktualisiert worden und entsprechen denen des Gemeinsamen Rettungsdienstkompendium 2019. Wir haben 4 Seiten entfernt und durch neue Inhalte ersetzt.

Neu in 2.0: 

  • Sgarbossa-Kriterien und STEMI-Äquivalente

 

  • Checkliste der Hochrisikopatienten n. kurzzeitiger Bewusstlosigkeit (TLOC)

  • Mitfahrtverweigerung

  • iSOBAR – strukturierte (Schockraum-)Übergabe

Vorschläge für die nächste Version ;-), konstruktive Kritik und Anmerkungen bitte an: evm(at)rhein-kreis-neuss.de

Viel Erfolg bei der Anwendung!

Einen Ausblick auf das Gemeinsame Rettungsdienstkompendium 2020 gibt’s traditionell beim diesjährigen (14.) Rettungsdienst-Symposium im Rhein-Kreis Neuss (16.11.19; Anmeldung hier: https://termin.rhein-kreis-neuss.de/rettungsdienstportal.html )

NotSan – Fortbildungen und NotSan-Zertifizierungen 2019: schnell anmelden – es sind nur noch ein paar Plätze frei!

 

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14. Rettungsdienst Symposium Rhein-Kreis Neuss

 

Traditionell findet im November im Rhein-Kreis Neuss ein Symposium für medizinisches Fachpersonal und Notärztinnen und Notärzte statt. Auch in diesem Jahr laden wir Sie herzlich nach Grevenbroich ein und hoffen auf ein interessantes Programm mit vielen spannenden Diskussionen. 

Bitte melden Sie sich vorab über unser Rettungsdienst Portal an:

Anmeldung Symposium

 

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Fortbildungspflicht für Notärztinnen und Notärzte im Rhein-Kreis Neuss

Wie seit langem bekannt, besteht auch für das ärztliche Personal im Rettungsdienst eine Verpflichtung zum Nachweis von notfallmedizinischer Fortbildung.

In 6 Monaten zum 31.03.2020 ist eine erneute Überprüfung notwendig. Ab dem 01.04.2020 dürfen nur Ärztinnen und Ärzte im Rettungsdienst eingesetzt werden, die einen Nachweis der Fortbildungspflicht gegenüber der ärztlichen Leitung Rettungsdienst erbracht haben.

Um den Aufwand so gering wie möglich zu halten habe ich mit den Notarztstandorten die beiliegende Verfahrensanweisung besprochen.

Ich bitte um Beachtung. Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. 

marc.zellerhoff@rhein-kreis-neuss.de