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aktualisierte Medikamentenliste Rhein-Kreis Neuss

Nach 2 Jahren ist die einheitliche Medikamentenbestückung der Rettungsmittel im Rhein-Kreis Neuss aktualisiert worden.

In Absprache mit den Standort- und Wachleitern sind geringe Änderungen eingeflossen. Mit der erneuten Verfügbarkeit, wird zukünftig wieder das Medikament 4DMAP® (sowie entsprechend das Toluidinblau®) anstelle der Cyanokits® auf den NEF verlastet.

Einheitliche Medikamentenliste RKN Stand April 2018

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Fortbildungspflicht für Notärztinnen und Notärzte

Die Ärztekammer Nordrhein hat die Nachweisfrist für Notarzt-Fortbildungen gem. RettG NRW verschoben:

Im Gebiet der ÄK Nordrhein gilt nun der 31.3.2020 als Frist.

Konkretisiert hat die Ärztekammer Nordrhein die Ausführungsbestimmungen:

Der Einsatz von Ärztinnen und Ärzten im Rettungsdienst setzt zusätzlich zum Nachweis der Grundqualifikation gemäß § 4 Abs. 3 Rettungsgesetz (RettG) NRW voraus, dass diese auch regelmäßig an entsprechenden Fortbildungen teilnehmen, die durch eine Ärztekammer geprüft und im Rahmen der Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung anerkannt wurden.

Als Anforderungen zur Anerkennung werden beschrieben:

Die Inhalte der Fortbildungen haben sich an den Inhalten des Curriculums in der jeweils aktuellen Version des (Muster)-Kursbuchs Notfallmedizin der Bundesärztekammer zu orientieren.

Nähere Informationen unter: www.aekno.de/page.asp?pageID=11353

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Begleitfahrten des NEF mit Sonderechten

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Die Frage in welcher Art und Weise das NEF einem RTW auf dem Weg zum Krankenhaus folgt ist alt und oft diskutiert.
Die Nutzung von Sonder- und Wegerechten ist immer dann geboten, wenn Gefahr für Leib und Leben, oder für wichtige Güter besteht. Sobald der Notarzt das NEF verlässt und den Patienten im RTW unter Nutzung von Sonder und Wegerechten ins Krankenhaus begleitet, stellt sich die Frage nach dem Grund, wenn das NEF dem RTW ebenfalls mit Sonderrechten folgt.
Um eine einheitliche Struktur für den Rhein-Kreis Neuss zu schaffen, habe ich am 02.02.16 die anliegende Verfahrensanweisung erstellt.
Leider stellt sich die Situation aktuell immer noch heterogen da. Ich möchte auf diesem Wege noch einmal meine Position klarstellen.
Grundsätzlich begleitet das NEF den RTW ohne Sonderechte. Der reale Zeitverlust ist gering und nur in seltenen Ausnahmefällen spürbar, die zusätzliche Sicherheit aber bedeutend größer. 
Der Fahrzeugführer des NEF trägt die Verantwortung für die Nutzung von Sonder- und Wegerechten. Im Schadensfall kann hier ein grob fahrlässiges, oder gar vorsätzliches Fehlverhalten diskutiert werden. Aber auch dem begleitenden Notarzt obliegt die Verantwortung die Entscheidung zur Begleitung mit Sonderrechten zu begründen.
Von dem grundsätzlichen Ablauf, in dem das NEF dem RTW ohne Sonderechte folgt kann in Ausnahmefällen abgewichen werden.
1. Wenn aus einsatztaktischen Gründen eine längere Trennung von NEF und NA nicht akzeptiert werden kann – Diese Entscheidung trifft die Leitstelle.
2. Wenn aus medizinischen Gründen Material vom NEF, welches nicht sicher im RTW verlastet werden kann, oder auch die Hilfe des Fahrzeugführer NEF erforderlich ist – Diese Entscheidung trifft der Notarzt.
In allen genannten Fällen handelt es sich um Ausnahmesituationen die individuell begründet und auch dokumentiert werden müssen.
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SAA und BPR für NRW

SAA und BPR 2025

Endversion_SAA_BPR_Version_2025_2025_08_05_MZ

Erlass-SAA-BPR-11-08-2025

SAA und BPR 2023

2023-08-17_Erlass BPR-SAA 2023

BPR-SAA 2023

Endversion_SAA_BPR_Version_2023_inkl_Ergaenzung_Schmerz_2024_02_19_MZ

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SAA_BPR 2021/22

Download SAA und BPR 2021/22 Anlage BPR_SAA_2021-2022

Download Erlass NRW: Erlass_BPR_SAA 2021-2022

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SAA_BPR 2019

Download: SAA_BPR_2019

Erlass: Erlass-BR-22-5-2019-BPR und SAA

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SAA_BPR 2018

Mit dem lang erwarteten Erlass des Gesundheitsministeriums stellen die Standard Arbeitsanweisungen und Behandlungspfade Rettungsdienst für NRW nun die verbindliche Grundlage für die Ausbildung zum Notfallsanitäter da. Das über 4 Bundesländer erarbeite Konzept gliedert sich in 3 Abschnitte:

SAA invasive Maßnahmen – die bereits 2017 veröffentlichten SAA zu den 15 invasiven Maßnahmen für NotSan, ergänzt um die SAA i.m. Gabe

SAA Medikamente – als Handlungsgrundlage für die im Pyramiden Prozess genannten Medikamente

BPR – Behandlungspfade zur Anwendung der genannten Maßnahmen und Medikamente anhand von Leitsymptomen und Krankheitsbildern

Die SAA/BPR werden jährlich überarbeitet und fortentwickelt. Anregungen, Lob und Kritik kann zentral über die Homepage des LV ÄLRD geäußert werden.

Feedback SAA/BPR

Download SAA/BPR

BPR_SAA_Vollstaendig_21_12_2017

Erlass-22-2-2018-SAA-2018