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Einsatzstichworte Verlegungstransporte RKN

Ab der 37. KW ändern sich die Einsatzstichworte für Verlegungstransporte. Die Stichworte werden sowohl für den Verlegungs RTW, als auch für die regulären Rettungsmitte verwendet und basieren auf den 5 Kategorien mit denen die Krankenhäuser Verlegungstransporte anfordern.

Weitere Informationen und Verfahrensanweisungen:

QM Handbuch

 

 

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Fortbildungspflicht für Notärztinnen und Notärzte im Rhein-Kreis Neuss

Mit der Änderung des Landesrettungsdienstgesetzes besteht auch für das ärztliche Personal eine Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung. Die Landesärztekammern haben den Ablauf geregelt.
In Kurzform:
– Alle im Rettungsdienst aktiven Ärztinnen und Ärzte müssen ab dem 01.04.2016 und nachfolgend alle 2 Jahre 20h (synonym Punkte) notfallmedizinische Fortbildungen nachweisen.
– Im Zweifel dient das aktuelle Kursbuch Notfallmedizin der Bundesärztekammer als Grundlage für die Entscheidung, ob die Inhalte der Fortbildung notfallmedzinisch relevant sind.
– Die Verpflichtung betrifft Fachärzte und Ärzte in Weiterbildung.
– Ab dem 01.04.2018 können Ärzte im Rettungsdienst des Rhein-Kreis Neuss erst dann eingesetzt werden, wenn sie die Fortbildungen gegenüber der zuständigen ärztlichen Leitung Rettungsdienst nachgewiesen haben.
– Hierzu genügt ein Auszug aus dem Punktekonto der Landesärztekammer, resp. die Fortbildungsbescheinigungen.