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Eingangsvoraussetzung für Notärztinnen und Notärzte

Zum 31.12.2018 endet für den Bereich der Ärztekammer Nordrhein die Vergabe der Fachkunde Rettungsdienst. Zukünftig muss die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin erworben werden. Im Rahmen einer Übergangsregelung können Ärztinnen und Ärzte noch bis zum 31.01.2019 den Antrag auf Erteilung der Fachkunde Rettungsdienst bei der Ärztekammer Nordrhein stellen und fehlende Unterlagen bis zum Ende des Jahres nachreichen. Bereits erteilte Fachkunden haben weiterhin Bestand und genügen zur Teilnahme am Rettungsdienst.

Zudem wurden die Regularien bzgl. der Pflichtfortbildung für alle im Rettungsdienst aktiven Ärztinnen und Ärzte präziser gefasst.

Die folgenden Informationen und Verfahrensanweisungen sollen dabei helfen sich besser zurecht zu finden.

VA Eingangsvoraussetzungen für Notärzte

VA ÄLRD Fortbildung für Notärzte

Fragen gerne an Marc.zellerhoff@rhein-kreis-neuss.de