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Fortbildungspflicht für Notärztinnen und Notärzte im Rhein-Kreis Neuss

Wie seit langem bekannt, besteht auch für das ärztliche Personal im Rettungsdienst eine Verpflichtung zum Nachweis von notfallmedizinischer Fortbildung.

In 6 Monaten zum 31.03.2020 ist eine erneute Überprüfung notwendig. Ab dem 01.04.2020 dürfen nur Ärztinnen und Ärzte im Rettungsdienst eingesetzt werden, die einen Nachweis der Fortbildungspflicht gegenüber der ärztlichen Leitung Rettungsdienst erbracht haben.

Um den Aufwand so gering wie möglich zu halten habe ich mit den Notarztstandorten die beiliegende Verfahrensanweisung besprochen.

Ich bitte um Beachtung. Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. 

marc.zellerhoff@rhein-kreis-neuss.de

 

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Einladung zum FACT 2019

Liebe Kollegen,

wie angekündigt erhaltet Ihr mit dieser Mail die Möglichkeit zur Anmeldung für den Tag und für die einzelnen Programmpunkte für unsere Veranstaltung am 7.September diesen Jahres.

Nicht getreu nach dem Motto „Wer kütt, der kütt.“, sondern bitte die Anmeldungen nutzen, d.h. Kräfte, die an diesem Tag vorbeikommen wollen, bitte über „Rahmenprogramm“ anmelden.

Ferner ist eine Anmeldung zur Podiumsdiskussion erforderlich, da hier die Teilnehmerzahl auf 250 beschränkt ist. Hierzu sind auch Kolleginnen und Kollegen der HiOrgs, Polizei und des THW recht herzlich eingeladen. Dies gilt natürlich auch für den Besuch des Rahmenprogramms an diesem Tag.

Dipl.-Ing. Stefan Meuter
Vorsitzender des Verband der Feuerwehren im Rhein-Kreis Neuss e.V.

ANMELDUNG FACT 2019                                    FACT 2019