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VA COVID19 Zuweisung RD RKN

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
In der aktuellen Pandemie ist die möglichst effiziente Verteilung von an COVID19 Erkrankten, oder Verdachtsfällen auf die Krankenhäuser entscheidend um eine mögliche Überlastungssituation zu vermeiden. 
 
Zu diesem Zweck teilen wir die COVID19 Patienten und Verdachtsfälle ab dem kommenden Montag den 23.11.20 in 3 Kategorien ein:
 
 
COVID Grün – Erkrankung oder Verdachtsfall, Versorgung auf der Normalstation
 
COVID Gelb – Erkrankung oder Verdachtsfall, Versorgung auf einer Überwachungsstation  mit der Möglichkeit der NIV/HighFlow Therapie
 
COVID Rot – Erkrankung oder Verdachtsfall, Versorgung auf einer Intensivstation mit  der Möglichkeit der invasiven Beatmung. 
 
 
Den Ablauf regelt die beiliegende Verfahrensanweisung. 
 
 
Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
 
Mit herzlichen Grüßen
Marc Zellerhoff
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Notfallplanung Stufe 3

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit dem Erreichen der Warnstufe 2 (Inzidenz größer 50 pro 100TE und 7 Tage) ist es notwendig auch die Schutzmaßnahmen im Rettungsdienst erneut anzupassen.
 
Mit sofortiger Wirkung steigert der Rhein-Kreis Neuss seine Notfallplanung für den Rettungsdienst von Stufe 2 auf Stufe 3. 
 
Erfreulicherweise ist es bisher nicht zu einer gravierenden Einschränkung im Rettungsdienst und Krankentransport gekommen. Die beschriebenen Maßnahmen diesen also in erster Linie dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und sollen einer weiteren Eskalation vorbeugen. 
 
Ich danke Ihnen und Euch für das große Engagement. Ich bin mir sicher, dass wir die Lage gemeinsam bewältigen werden.
 
Für Fragen stehe ich gerne jederzeit zur Verfügung.
 
Mit den besten Wünschen
Marc Zellerhoff
 
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MNS über FFP2/3 Maske mit Ausatemventil

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
anbei sende ich Ihnen eine ergänzende Verfahrensanweisung zur Nutzung von FFP2/3 Masken mit Ausatemventil. 
 
Während die Nutzung dieser Masken im Rettungsdienst unproblematisch und gerade bei längerer Versorgung und invasiven Maßnahmen sinnvoll ist, stellt sie die Krankenhäuser vor Probleme. Die Kombination von MNS tragendem Krankenhaus Personal und Rettungsdienst Personal mit FFP 2/3 Masken mit Ausatemventil bietet für das Krankenhaus keinen ausreichenden Infektionsschutz. Gerade auf dem Weg zur Übergabe, oder auf dem Rückweg lassen sich diese Kontakte aber nicht sicher vermeiden. 
 
In Abstimmung mit den Leitungen aller 4 Notaufnahmen im RKN und dem zuständigen Arzt für Hygiene des Rheinlandklinikum Neuss haben wir daher die beiliegende VA erstellt. Vor der beschriebenen Anlage eines zusätzlichen MNS soll eine „Handschuh“Desinfektion erfolgen. Weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich. 
 
Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
 
Herzliche Grüße und bitte bleiben Sie gesund
Marc Zellerhoff 
 
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COVID19 Pandemie – Steigerung der Notfalplanung

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
aufgrund der steigenden Infektionszahlen von COVID19 Patienten steigert der Rhein-Kreis Neuss mit dem heutigen Tag seine Notfallplanung von Stufe 1 auf Stufe 2. Die beiliegende Verfahrensanweisung bitte ich an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterzuleiten und für die Beachtung zu sorgen. 
 
Dies bedeutet, neben den gut etablierten Maßnahmen der Stufe 1 weitere Einschränkungen im Dienstbetrieb mit dem Ziel der maximal möglichen Kontaktreduktion. 
 
Aktuell ist es nicht notwendig alle geplanten Fortbildungsveranstaltungen abzusagen, jedoch soll auch hier erhöhte Sensibilität beim Umgang mit den Hygienerichtlinien Beachtung finden. Hierzu gehört neben dem durchgängigen Tragen von Masken, die Auswahl möglichst großer Räumlichkeiten, resp. die Einschränkung der maximalen Teilnehmeranzahl. Besondere Bedeutung kommt den regelmäßigen Lüftungsmaßnahmen zu. 
 
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit grippeähnlichen oder akut respiratorischen Symptomen dürfen weder an den Fortbildungsmaßnahmen, noch am Dienstbetrieb teilnehmen. 
 
Darüber hinaus dokumentiert der Rhein-Kreis Neuss alle Transporte mit Verdacht auf COVID19 Infektionen. Bitte teilen Sie der Leitstelle entsprechende Verdachtsfälle, ggf. auch retrospektiv mit. 
 
Um eine mögliche Übertragung des SARS Cov2 Virus soweit wie möglich zu begrenzen sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zukünftig immer dann, wenn der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann, eine Maske mit mindestens KN95 Standard, oder FFP2 ohne Ausatemventil tragen. 
 
Mir ist bewusst, dass die Maßnahmen eine zusätzliche Belastung im Dienstablauf darstellen, sehe aber den Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie der kritischen Infrastruktur des Rettungsdienstes als vordringlich. 
 
Gemeinsam können wir den Verlauf der Pandemie positiv beeinflussen und die Versorgung der uns anvertrauten Patienten sicherstellen. 
 
Ich danke Ihnen allen für Ihr Engagement und Ihre Unterstützung. 
 
 
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung
 
Herzliche Grüße
Marc Zellerhoff
 
 
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Fortbildungen Rettungsdienst Rhein-Kreis Neuss 2. Halbjahr 2020

Fortbildungen Rettungsdienst im Rhein-Kreis Neuss 2. Halbjahr 2020

Im August nimmt der Rhein-Kreis Neuss die Fortbildungen im Rettungsdienst wieder auf. Initial bieten wir die Einführungsveranstaltung Rettungsdienst und die Notfallsanitäterschulung wieder an. Darüber hinaus führen wir wieder Zertifizierungen nach EVM durch. 

Losgelöst davon finden die Fortbildungen auf den Rettungswachen wie gewohnt statt. Soweit uns die Termine vorliegen veröffentlichen wir sie in unserem Fortbildungskalender. 

Um den nach wie vor sinnvollen Empfehlungen zur Kontaktreduktion Rechnung zu tragen bieten wir den Großteil der Fortbildungen als E-Learning Angebote und Videokonferenzen an. Lediglich die Zertifizierungen führen wir in den bekannten Kleingruppen als Präsenzveranstaltung durch. 

Leider können wir in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht alle Veranstaltungen des 1. Halbjahres nachholen. Dennoch hoffen wir möglichst vielen Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit zur Fortbildung bieten zu können. 

Bei den Zertifizierungsterminen bitten wir um Verständnis dafür, dass wir diejenigen vorrangig berücksichtigen, die bisher kein gültiges Zertifikat haben. Durch die Verlängerung der Gültigkeit unserer Zertifikate kommt es hierdurch zu keiner Ungleichbehandlung. 

 Anmeldung wie gewohnt unter:

https://termin.rhein-kreis-neuss.de/rettungsdienstportal.html

Verfahrensanweisung und die Termine:

VA ÄLRD Fortbildung im RD 2. Halbjahr 2020 Juli 2020