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Reduktion der Notfallplanung Rettungsdienst von Stufe 2 auf Stufe 1

Mit Wirkung zum 01.07.2020 reduziert der Rhein-Kreis Neuss seine Vorsorgeplanung Rettungsdienst in der Corona Pandemie von Stufe 2 auf Stufe 1. Inhaltlich ist damit auch eine Ausweitung der Fortbildungsmaßnahmen möglich. Die grundlegenden Maßnahmen zur Reduktion von Infektionen bleiben bestehen.

Ich bitte Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Maßnahmen zu informieren und auch für den Sinn der Aufrechterhaltung der Kontaktreduktion und des erweiterten Eigen- und Fremdschutzes zu sensibilisieren.

Der Rhein-Kreis Neuss wird seine Fortbildungsmaßnahmen nach den Sommerferien wieder aufnehmen und im 2. Halbjahr auch Möglichkeiten zur Zertifizierung EVM anbieten. Zum genauen Ablauf komme ich erneut auf Sie zu.

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Rückkehr zum Normalbetrieb

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

über 100 Tage befinden wir uns nun in der Bewältigung der Corona Pandemie. Vieles ist dadurch im ersten Halbjahr des Jahres anders verlaufen als gedacht. Ich denke wir können sagen, wir waren erfolgreich. Die vielen Maßnahmen haben dazu geführt, dass im Rhein-Kreis Neuss lokale Ausbrüche beherrscht wurden und die Notfallrettung und der Krankentransport ohne nennenswerte Störungen aufrechterhalten werden konnten.

Die aktuellen Infektionszahlen und die Entwicklung der letzten Wochen ermöglichen es uns die Notfallstufe für den Rettungsdienst von 3 auf  2 zu senken. Hierdurch können Praktikanten wieder auf den Fahrzeugen mitgenommen werden und Präsenz Fortbildungen, wenn auch in reduziertem Umfang wieder durchgeführt werden. 

Dies ist in erster Linie Euer Verdienst. Durch Eure Arbeit, Euer Engagement und Eure Disziplin konnten wir immer für unsere Patienten dasein und die anfallenden Arbeiten bewältigen. Es ist mir sehr wichtig dafür Danke zu sagen. 

Natürlich ist es viel zu früh von einem Ende der Pandemie zu sprechen. Bitte bleibt sensibel und wachsam. Die simplen Maßnahmen zur Kontaktreduktion und das Tragen von Masken haben sich als erfolgreich erwiesen. 

Vieles ist aber auch liegen geblieben. Unsere Aufgabe wird es in den nächsten Wochen und Monaten sein die vielen Fäden wieder aufzunehmen. Wir informieren Euch hier über alle weiteren Schritte und Projekte. 

Die Fortbildungen beim Kreis und die Zertifizierungen sind aktuell ausgesetzt. Sobald neue Möglichkeiten bestehen nehmen wir die Termine in den Fortbildungs-Kalender auf. 

Habt Ihr Fragen/Anmerkungen/Lob oder Kritik, wir freuen uns auf Eure Mail:

evm@rhein-kreis-neuss.de

Herzliche Grüße und bleibt bitte gesund

Marc Zellerhoff

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Maßnahmen nach §4 Abs.2/2c NotSanG im Rhein-Kreis Neuss

Die Übertragung von Maßnahmen zur Behandlung von Patienten gemäß NotSanG §4 Abs. 2/ 2c erfolgt im Rhein-Kreis Neuss auf Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter mit einem im aktuellen Zeitraum gültigen Zertifikat EVM Rhein-Kreis Neuss auf Level NotSan. In der Übergangsphase bis zum definitiven Einsatz von NotSan auf den Rettungsmitteln ändert sich die Disposition der Leitstelle nicht. Im Rahmen der Einführungsphase können die folgenden Maßnahmen eigenverantwortlich durchgeführt werden.

• Anlage eines peripher venösen Zugangs und Gabe einer Vollelektrolytlösung

• Behandlung einer Bronchoobstruktion mit Salbutamol, Atrovent und Prednisolon

• Behandlung einer auf Fremdhilfe angewiesene Hypoglykämie mit Glukose oder Glucagon

VA ÄLRD 2c Maßnahmen im RD RKN 2020

Hypoglykämie_2c

Bronchoobstruktion_2c