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Fortbildungspflicht für Notärztinnen und Notärzte im Rhein-Kreis Neuss

Mit der Änderung des Landesrettungsdienstgesetzes besteht auch für das ärztliche Personal eine Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung. Die Landesärztekammern haben den Ablauf geregelt.
In Kurzform:
– Alle im Rettungsdienst aktiven Ärztinnen und Ärzte müssen ab dem 01.04.2016 und nachfolgend alle 2 Jahre 20h (synonym Punkte) notfallmedizinische Fortbildungen nachweisen.
– Im Zweifel dient das aktuelle Kursbuch Notfallmedizin der Bundesärztekammer als Grundlage für die Entscheidung, ob die Inhalte der Fortbildung notfallmedzinisch relevant sind.
– Die Verpflichtung betrifft Fachärzte und Ärzte in Weiterbildung.
– Ab dem 01.04.2018 können Ärzte im Rettungsdienst des Rhein-Kreis Neuss erst dann eingesetzt werden, wenn sie die Fortbildungen gegenüber der zuständigen ärztlichen Leitung Rettungsdienst nachgewiesen haben.
– Hierzu genügt ein Auszug aus dem Punktekonto der Landesärztekammer, resp. die Fortbildungsbescheinigungen.

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Einführung V RTW mit V Arzt

Am 29.05.2017 fand am Lukas Krankenhaus die erste Einführungsveranstaltung zum arztbesetzten Verlegungs RTW im Rhein-Kreis Neuss statt.

Zum 01.07.2017 beginnt die praktische Phase des seit über 2 Jahren geplanten und in Kooperation mit dem  DRK Neuss und dem Lukas Krankenhaus Neuss umgesetzten Projektes.

Dann steht werktäglich über Tag eine speziell qualifizierte Besetzung für die arztbegleiteten Verlegungstransporte zur Verfügung. Bis zum Ende des Jahres ist der 24h/7d Betrieb angestrebt.

Neben einer theoretischen und praktischen Einführung in Fahrzeug und Geräte, stand das Kennenlernen der Kolleginnen und Kollegen aus der Klinik für Innere Medizin am Lukas Krankenhaus und dem DRK Neuss im Vordergrund.

 

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Neues RD Protokoll im Rhein-Kreis Neuss

in Abstimmung mit allen Hilfsorganisationen haben wir das bisherige Notarztprotokoll im Rhein-Kreis Neuss überarbeitet und ergänzt. Zukünftig soll das Protokoll zur Dokumentation aller Notarzteinsätze, sowie für Rettungsdiensteinsätze mit aufwändiger Versorgung, invasiven Maßnahmen, oder erhöhtem Dokumentationsaufwand eingesetzt werden.

Grundlage stellt der neue MIND 3.1 Datensatz der DIVI da. Die Gegenüberstellung von Initial- und Übergabe-Werten verbessert die Kommunikation an der Schnittstelle Krankenhaus. Zugleich lassen sich EVM-Maßnahmen kenntlich machen.

Das neue Protokoll wird, nachdem die Restbestände aufgebraucht sind, schrittweise eingeführt.

Anregungen gerne unter evm@rhein-kreis-neuss.de

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Projekt Kompendium 2018

 

Am 03.05.2017 haben sich die Verantwortlichen aus 8 Kreisen und Städten in Grevenbroich getroffen um über die Fortentwicklung unseres Projektes „gemeinsames Rettungsdienst Kompendium“ zu sprechen. Mit vielen Ideen und dem Wunsch auch 2018 neue Mitglieder zu gewinnen starten nun die Arbeitsgruppen.

Hauptziele sind die Angleichung der Reanimationsstandards, aber auch die Implementierung neuer und wichtiger Entwicklungen in der modernen Notfallmedizin.

 

Ideen und Anregungen gerne unter:

evm@rhein-kreis-neuss.de